Aufgrund der neuen europäischen Vorgaben zum Einlagenschutz haben die deutschen Genossenschaftsbanken ihre BVR-Sicherungseinrichtung angepasst. Dabei führt die genossenschaftliche FinanzGruppe ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren praktizierten Institutsschutz auch unter den neuen europäischen Vorgaben konsequent fort. Er bleibt grundlegender Bestandteil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen, die seit 3. Juli 2015 gilt. Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, tritt neben der bestehenden (freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz eine separate Gesellschaft als hundertprozentige Tochter des BVR namens „BVR-Institutssicherung GmbH“, die den gesetzlichen Schutzumfang in Höhe von 100.000 Euro je Kunde gewährleistet, aber zugleich den Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppebereitstellt.
Die aufgrund dieser neuen Gesetzesvorgaben beschlossenen Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung wurden vor allem deshalb nötig, weil die EU-Richtlinie den Aspekt der Einlegerentschädigung in den Vordergrund stellt – eine Situation, zu der es aufgrund des bei Genossenschaftsbanken einschließlich ihrer Zentralbanken DZ BANK und WGZ BANK vorgeschalteten Institutsschutzes in ihrer Praxis gar nicht erst kommt. Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben; daher mussten noch nie Einleger entschädigt werden.