Für uns hat die Kundenberatung einen hohen Stellenwert.
Über die gesetzlichen Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hinaus geben wir eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten zu mehr als 50 % des vereinbarten Kreditlimits in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum beanspruchen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind.
Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der wie bisher schon u. a. Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält.
Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Information zum aktuellen Sollzinssatz unserer Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dies Anlass sein, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
a) bei Dispositionskrediten:
Wir unterbreiten jenen Kunden ein Beratungsangebot, die ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten und
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 % des vereinbarten Kreditlimits übersteigt.
b) bei geduldeten Überziehungen:
Wir unterbreiten jenen Kunden ein Beratungsangebot, die eine geduldete Überziehung
- ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben und
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren geeigneten Beratungseinrichtungen.