Vertreterversammlung

Bekanntmachung Wahlergebnis

Die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter zur Vertreterversammlung wurde durchgeführt. Der Wahlausschuss hat das Wahlergebnis und die Ordnungsmäßigkeit der Wahl festgestellt.

Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wurden benachrichtigt.

Wir geben bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß § 43a des Genossenschaftsgesetzes ab dem 17.04.2023 bis zum 28.04.2023 in den Geschäftsräumen der Volksbank Alb eG in Deggingen, Dornstadt, Laichingen und Langenau während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht für die Mitglieder ausliegt.

Eine Abschrift der Liste kann von den Mitgliedern unserer Bank jederzeit verlangt werden.

Volksbank Alb eG

-Wahlausschussvorsitzender-

Stimmabgabe Vertreterwahl 2023

Wählen Sie die Vertreter Ihres Vertrauens, die in den kommenden vier Jahren in der Vertreterversammlung - dem wichtigsten Gremium unserer Genossenschaft - die Interessen von unserer Mitglieder wahrnehmen.

Im Zeitraum vom 15. Feburar 2023 ab 8:00 Uhr bis zum 15. März 2023 16:30 Uhr konnten Sie Ihre Stimme abgeben.

Wahlen Vertreterversammlung

Durch den Zusammenschluss zur Volksbank Alb eG gibt es ab 2023 anstelle der Generalversammlungen eine Vertreterversammlung.

Die Vertreterwahl ist für Mitte Februar geplant. Je angefangene 100 Mitglieder wird jeweils ein Vertreter gewählt.

Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 10. Januar 2023 für die Dauer von vier Wochen (07. Februar 2023) aus. Alle Mitglieder können in unseren Geschäftsräumen in Deggingen, Laichingen und Langenau die Wahlliste einsehen.

Weitere Listen können von den Mitgliedern der Genossenschaft gemäß § 3 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung (Zeitraum: 24. Januar 2023 bis spätestens 07. Februar 2023) schriftlich eingereicht werden. Bitte adressieren Sie die Liste an die Volksbank Alb eG, Wahlausschuss Vertreterwahl, Bahnhofstr. 19, 89150 Laichingen.

Diese Listen müssen von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein. Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die erforderliche Anzahl von wählbaren Vertretern und Ersatzvertretern enthält. Über die Zulassung entscheidet der Wahlausschuss gemäß § 3 Abs. 1 der Wahlordnung.

Volksbank Alb eG

-Wahlausschussvorsitzender-